A13 für Grundschullehrer_innen

Vergleicht man die Gehälter der Grund-schullehrkräfte im Saarland mit denjenigen der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen, so ergibt sich beim Jahresgehalt ein Minus von 1,2 Monatsgehältern.

Da von jetzt an vom Jahr noch etwa 1,2 Monate übrig seien, arbeiten Grundschullehrkräfte ab dem 13. November quasi ohne Bezahlung, so die Erklärung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.

Mit dem „Ersten Tag der unbezahlten Arbeit“ will die GEW darauf aufmerksam machen, dass die Ausbildung von Grundschullehrkräften der Ausbildung von Lehrkräften für die Sekundarstufe I in den meisten Bundesländern - wie auch im Saarland - inzwischen sowohl qualitativ, als auch hinsichtlich der Ausbildungsdauer gleichgestellt ist. Somit ist das Hauptargument für eine geringere Bezahlung - nämlich die kürzere Ausbildungsdauer - hinfällig.

Die GEW fordert daher eine Anpassung der Bezahlung von Grundschullehrkräften an diejenige von Realschullehrkräften. „Die Regel gleiche Bezahlung für gleichwertige Ausbildung stellt einen tarif- und besoldungsrechtlichen Grundsatz dar“, so die GEW-Landesvorsitzende Birgit Jenni. Dies gelte selbstverständlich auch für die Grund- und Hauptschullehrkräfte an Gemeinschaftsschulen. In Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin haben die Landesregierungen bereits eine Anpassung beschlossen.

Im Saarland hatte die GEW bereits im September 2016 mit der Übergabe von 4.000 Unterschriften an die Staatssekretärin des zuständigen Ministeriums ihre Forderung nach einer Anpassung der Bezahlung von Grundschullehrkräften bekräftigt.