Stellungnahme der GEW Saarland

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Saarland (GEW), begrüßt die Überarbeitung der Verordnung über die Nebentätigkeiten der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter (NtVO) und die ...

damit einhergehende Erhöhung der Ablieferungsgrenze auf einen jährlichen Betrag in Höhe von 6.100,00 €.

Die GEW setzt sich allerdings weiterhin dafür ein, dass die saarländischen Beamt:innen nicht schlechter behandelt werden als ihre Kolleg:innen in Rheinland-Pfalz und fordert erneut eine Anhebung der Ablieferungsgrenze auf einen jährlichen Betrag in Höhe von 9.600,00 €, was in Rheinland-Pfalz längst Standard ist.

Nach Ansicht der GEW dürfen engagierte Beamt:innen, welche ihren Dienst tadellos ausführen, nicht Gefahr laufen, dass sie einen Teil ihres nebenberuflich erworbenen Einkommens wieder an den Dienstherrn zurückzahlen müssen. Bei moderaten Hinzuverdiensten in oben genannter Höhe, wäre ein solches Vorgehen des Dienstherrn pures Gift für die Arbeitsmotivation und keineswegs akzeptabel.

Stattdessen fordert die GEW vom Dienstherrn mehr Wertschätzung und Anerkennung für die von saarländischen Beamt:innen geleistete Arbeit ein. Eine solche Wertschätzung könnte beispielsweise in einer höheren Besoldung und in kürzeren Erprobungszeiten bei Beförderungen liegen. In beiden Punkten steht das Saarland weiterhin bundesweit auf dem letzten Platz!

Die GEW freut sich daher ausdrücklich, dass sie sich erfolgreich für die saarländischen Beamt:innen einsetzen konnte. Mit der zumindest teilweisen Durchsetzung ihrer Forderung nach einer Erhöhung der Ablieferungsgrenze ist ein erster Schritt in die richtige Richtung gelungen!