... benötigt Rechtssicherheit 

Die GEW fordert die Landesregierung auf, rechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Medien in Schule und Unterricht zu schaffen. Bildungspolitisch steht die Digitalisierung auf der Agenda;

; der digitale Wandel hat längst Schule und Unterricht erfasst. Auf Bundesebene wirft der Digitalpakt seine Schatten voraus. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern bezüglich einer Förderung von Infrastrukturmaßnahmen im Bereich der Informationstechnik an Schulen mit Bundesmittel machen Fortschritte. Auf Landesebene wurden bereits durch den Minister für Bildung und Kultur, Ulrich Commerçon, Maßnahmen wie die besondere Förderung zur Errichtung von Medienschulen ergriffen.

Dabei zeigt ein genauerer Blick in das saarländische Schulrecht, dass die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz digitaler Medien in Schule und Unterricht bei weitem noch nicht geschaffen sind. Die Rechtsgrundlagen an Schulen im Saarland stammen noch aus einer Zeit, in der der Einsatz digitaler Unterrichtsmedien weniger die Regel als vielmehr die Ausnahme war. Eine breite landesweite Nutzung digitaler Medien in Schule und Unterricht wirft aber vielfältige Fragen auf, die Lehrkräfte, Schüler_innen und Eltern unmittelbar betreffen. Hierzu gehören unter anderem dienstrechtliche, datenschutzrechtliche, urheberrechtliche und haftungsrechtliche Fragen.

Auch der im Zuge des Digitalpakts diskutierte Einsatz von lehrer- oder schülereigenen Endgeräten (Bring Your Own Device) ist rechtlich umstritten. Datenschutzrechtliche, versicherungs- und haftungsrechtliche Fragen sind nicht geklärt. Wer zahlt im Schadensfall? Darüber hinaus ist zu fragen, wie bei einer zukünftigen Arbeit mit schülereigenen Geräten Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit hergestellt werden sollen.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert deshalb die Landesregierung auf im Kontext der Digitalisierung Rechtssicherheit für saarländische Lehrkräfte zu schaffen. Die GEW setzt sich dafür ein, dass die Schulen bei diesen äußerst komplexen Fragen fachkundige medienrechtliche Beratung erhalten. Die GEW weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Einführung neuer elektronischer Kommunikationsformen, wie z. B. E-Mail-Adressen zur dienstlichen Nutzung oder Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Erleichterung von Arbeitsprozessen mit Hilfe digitaler Werkzeuge - wie z. B. die Arbeit mit digitalen Klassenbüchern - nach Saarländischem Personalvertretungsrecht der Mitbestimmung unterliegen. Die GEW, so die Vorsitzende Birgit Jenni, fordert deshalb eine stärkere Einbindung der Personalräte aller Schulformen in den Prozess des digitalen Wandels im Bildungswesen.