Ein Schritt in die richtige Richtung

Saarbrücken – Die frühkindliche Bildung in Kinder­tageseinrichtungen hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Saarland (GEW), forderte aus ...

diesem Grund schon lange, das alte Saarländische Kinder-, Betreuungs- und Bildungsgesetz (SKBBG) zu novellieren. Dieser GEW-Forderung ist die saarländische Landesregierung nun mit der heutigen Verabschiedung eines neuen „Kita-Gesetzes“ gefolgt.

„Wir begrüßen es sehr, dass einige GEW-Forderungen im neuen Gesetz aufgenommen wurden, so z.B. die gesetzliche Festschreibung eines Anspruches auf Fortbildung der Fachkräfte, die Erhöhung der Freistellung der Leitungskräfte und die Refinanzierung der Hauswirtschaftskräfte außerhalb des pädagogischen Personalschlüssels,“ so Birgit Jenni, Landesvorsitzende GEW Saarland.

„Es ist gut, dass die Freistellungszeiten für Ausbilder:innen im neuen Gesetz aufgenommen wurden, denn diese Fachkräfte bilden die Beschäftigten von morgen aus. Doch leider bleibt die Größenordnung der Zeitkontigente deutlich hinter den Erwartungen aus der Praxis zurück“, so Birgi Jenni. Die GEW-Forderung nach einem verbesserten Personalschlüssel nach wissenschaftlichen Standards wurde teilweise aufgegriffen, bleibt aber bei weitem hinter den Notwendigkeiten für eine Bildungseinrichtung der frühkindlichen Bildung zurück.

Die Anpassung der Fachkraft-Kind-Relation und die Personalkostenförderung des MBK durch eine gesetzlich verankerte Verfügungszeit von 25% der Fachkräfte, sind langjährige Forderungen der GEW. Leider bleiben die Gruppengrößen hinter den wissenschaftlichen Empfehlungen zurück – ja, sie befinden sich sogar auf dem Vorgängerniveau und lassen damit keine Verbesserung der Qualität in den saarländischen Kitas erkennen. Die GEW Saarland fordert hier entschieden eine deutliche Nachbesserung hin zur Reduzierung der Gruppengrößen.

Zudem muss Tariftreue auch ein festes Kriterium für die Weiterleitung der Landesmittel an die Träger werden. Finanzielle Zuschüsse sollten nur dann gewährt werden, wenn die Beschäftigten tariflich nach TVöD/SuE entlohnt werden. „Eine Fortsetzung der notwendigen Verbesserungen muss folgen, um die Qualität in den saarländischen Kitas zu sichern und weiterzuentwickeln“, mahnt Birgit Jenni.