Info für neu eingestellte Lehrkräfte

Die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 EUR Brutto wurde den meisten aktiven Kolleg:innen zusammen mit ihrer regulären Gehaltszahlung bereits Ende September 2022 ausgezahlt. Leider lief das Auszahlen der Energiepreispauschale ...

nicht bei allen Kolleg:innen reibungslos ab!

Der GEW Saarland liegen mehrere Rückmeldungen vor, dass Lehrkräften, die ihr Referendariat zum 31.07.2022 erfolgreich abgeschlossen und zum 05.09.2022 eine Planstelle oder befristete Anstellung erhalten haben, noch keine Energiepreispauschale ausgezahlt wurde.

Die GEW Saarland weist darauf hin, dass die Energiepreispauschale für die betroffenen Kolleg:innen nicht verloren ist und durch die Abgabe der „Einkommensteuererklärung 2022“ im kommenden Jahr eingefordert werden kann.
Nach § 113 EStG haben alle Personen, die während des Jahres 2022 in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und beispielsweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit („Arbeitseinkünfte“) erzielt haben, Anspruch auf die Energiepreispauschale. Dabei genügt es bereits, wenn die Voraussetzungen an einem Tag des Jahres 2022 vorliegen.

Bei Rückfragen steht die GEW Saarland Ihren Mitgliedern selbstverständlich gerne zur Verfügung:  info[at]gew-saarland.de