Gute-Kita-Gesetz beschlossen

Das „ Gute-Kita-Gesetz“ wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet und tritt zum Januar 2019 in Kraft. Die GEW begrüßt das Anliegen des Bundes, die finanziellen Mittel für mehr Qualität...

unseren Kitas bereitzustellen.

Die GEW hat sich schon lange für ein bundesweit verbindliches Kita-Qualitätsgesetz eingesetzt. Ob allerdings das Ziel des Gesetzes: „ im gesamten Bundesgebiet einen gleichwertigen Zugang zu hoher Qualität in der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung sicher zu stellen“, umgesetzt werden kann, wird die Zukunft zeigen. „Um das Geld zielgerichtet dort einzusetzen, wo es wirklich notwendig ist, muss es einen Dialog zwischen Kitaträgern, Eltern, Beschäftigten – vertreten durch die Gewerkschaften - und der Landesregierung geben“, so Birgit Jenni, GEW Landesvorsitzende.

In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Bildung und Kultur vom 14.12.2018 heißt es: „ Jetzt ist der Weg frei für mehr Plätze, noch bessere Qualität und die Halbierung der Kita- Gebühren“. Die GEW setzt sich dafür ein, alle Gebühren für Bildungseinrichtungen abzuschaffen – aber im Moment darf die Qualität nicht gegen die Gebührenreduzierung ausgespielt werden. Vorrangig sollten die Fachkraft-Kind-Relation, die Kapazitäten der Kita-Leitungen und die Ausbildungsbedingungen verbessert werden. Laut Birgit Jenni zählt dazu „eine bessere praxisorientierte Ausbildung, die Aufwertung der Bildungsarbeit und gute Arbeitsbedingungen“, und sie erinnert daran: „ dass gute Bildung ab der frühen Kindheit nur durch gute Rahmenbedingungen der pädagogischen Fachkräfte gewährleistet werden kann“.
Für Eltern ist es wichtig, zu wissen, dass sich ihre Kinder in den Kitas wohlfühlen und individuell gefördert werden können. Dafür benötigen die frühkindlichen Bildungseinrichtungen ausreichend qualifiziertes pädagogisches Fachpersonal und mehr Zeit für die Bedürfnisse der Kinder.

Die Landesfachgruppe Sozialpädagogischer Berufe der GEW weist darauf hin, dass der Fachkräftemangel in den Kitas immer stärker die Aufrechterhaltung eines qualitativen und quantitativen Bildungs- und Betreuungssystem für Familien gefährdet.

„Momentan sieht der Kita-Alltag so aus, dass durch Ausfallzeiten des Personals durch Krankheit, Urlaub und Fortbildung, sowie Elterngespräche etc., eine pädagogische Fachkraft deutlich mehr Kinder zu betreuen hat, als in der Personalbemessung vorgesehen“, erklärt Yvonne Diessner vom Geschäftsführenden Vorstand der GEW, Saarland.

Die GEW kritisiert den Finanzierungsweg über die Verteilung der Umsatzsteuerpunkte. Das lässt befürchten, dass die Mittel nur wenig für eine nachhaltige Verbesserung der Qualität eingesetzt werden. Nach wie vor macht sich die GEW für ein Kita – Qualitätsgesetz stark, mit dem bundeseinheitliche Standards für die Kindertagesbetreuung geschaffen werden. Für eine nachhaltige Entwicklung der Qualität muss dringend an den Stellschrauben im System gedreht werden. Dazu gehören insbesondere der Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Freistellung der Leitungstätigkeit, mehr Fort-und Weiterbildungen, sowie ein ausreichendes Angebot an Fachberatung. Die GEW bewertet das Gesetz in seiner vorliegenden Form als nicht wirkungsvoll, insbesondere wegen der nur bis 2022 geplanten Finanzierung und der fehlenden verbindlichen Zielvorgaben. Die Kinder und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochwertige pädagogische Arbeit sollten im Vordergrund stehen.

Wir fordern daher die Landesregierung des Saarlandes auf, die finanziellen Mittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ vorrangig für diese o.g. Schwerpunkte einzusetzen.