Absenkung verfassungswidrig

Die GEW fordert die Landesregierung auf, die seit Januar 2011 bestehende Absenkung der Eingangsbesoldung umgehend aufzuheben. ...

Offener Brief (PDF)

 Die entsprechende Gesetzesvorlage zur Änderung des saarl. Besoldungsgesetzes ist umgehend in den Landtag einzubringen, dass eine Beschlussfassung noch 2018 erfolgen kann. Diese Forderung hat die GEW zusammen mit ver.di und der GdP mit einem offenen Brief an die saarländische Landesregierung bekräftigt. Die saarländischen Schulen haben zunehmend Probleme, Lehrkräfte mit Lehramtsbefähigung für die jeweilige Schulform, insbesondere an Grundschulen zu finden. Schon zu Schuljahresbeginn konnte ein Großteil der neu zu besetzenden Stellen an den Grundschulen wegen akuten Bewerbermangels nicht mit ausgebildeten Grundschullehrkräften besetzt werden. „Die Landesregierung ist gut beraten, die 2011 vorgenommenen erheblichen Einschnitte bei der Besoldung von Berufseinsteiger_innen noch vor dem nächsten Einstellungstermin im Februar zu kassieren, damit die Personalversorgung an den saarländischen Schulen langfristig gesichert wird“, so die GEW-Landesvorsitzende Birgit Jenni. „Das Saarland hat durch die Absenkung für Bewerber_innen an Attraktivität verloren und wird dies weiter tun – vor allem in Hinblick auf das Nachbarland Rheinland-Pfalz, wo es keine Absenkung gibt“, mahnt Jenni weiter. Hinzu kommt, dass das Saarland im Ländervergleich bei der Besoldung ohnehin auf einem der hinteren Plätze zu finden ist; bleibt die Absenkung bestehen, wird das Saarland im Wettbewerb um ausgebildete Lehrkräfte in Zukunft verstärkt Nachteile haben.“