Anspruch auf Erstattung

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23. Oktober 2018 entschieden, dass Lehrkräfte Anspruch auf Erstattung der vollen Reisekosten für Klassenfahrten haben. 

Auch im Vorfeld unterschriebene Teil- bzw.Verzichtserklärungen ändern daran nichts.

 

Geklagt hatte ein Realschullehrer aus Baden-Württemberg mit Unterstützung des GEW-Rechtsschutzes. Lehrkräfte, die eine Verzichtserklärung unterschrieben haben, haben für das Haushaltsjahr, in dem die Kosten angefallen sind, Anspruch auf vollständige Erstattung, sofern sie diese in dem Haushaltsjahr beantragt haben.

(https://www.bverwg.de/de/pm/2018/73)